Die Entscheidung des englischen Commercial Court vom 21. Juli 2026 in Cometsambre SA v Lloyd’s Insurance Company SA HIG 5321 verdeutlicht, dass Unterlagen zur Schadenverhütung bei Ladung für die Versicherungsplatzierung erheblich werden können, selbst wenn ein früherer Vorfall keinen Versicherungsfall ausgelöst hat.

Verifizierte Tatsachen: Der Schrotthändler Cometsambre verlangte Deckung aus Chartererhaftpflicht- und FDD-Versicherungen nach einem Brand im Jahr 2022, der Ladung auf einem gecharterten Schiff betraf. Die Versicherer machten geltend, der Versicherungsnehmer habe innerhalb von etwa 18 Monaten fünf frühere, mit seinen Schrottladungen zusammenhängende Brände nicht offengelegt. Dazu gehörten Brände an Bord während des Ladens sowie Brände in Kaibeständen. Das Gericht befand, dass diese Umstände für einen umsichtigen Versicherer bei der Beurteilung der Verlängerung 2022 wesentlich waren. Es stellte ferner fest, dass der Underwriter bei fairer Risikodarstellung zu keinen Bedingungen verlängert hätte. Das Gericht bestätigte deshalb die Anfechtung der Police und wies den Anspruch auf Entschädigung und Verteidigungskosten ab.

Das Urteil ist besonders für Ladungsinteressen und Betreiber mit heterogenen Recyclingmaterialien relevant. Die Ladung war als nicht gefährlicher Schrott der Gruppe C dargestellt worden; Vorfalls- und Besichtigungsunterlagen nannten jedoch brennbare oder potenziell gefährliche Verunreinigungen wie Kunststoffe, Gummi, Schaumstoff, Reifen, geschlossene Fässer und explosive Rückstände. Das Gericht akzeptierte nicht, dass allgemeines Branchenwissen über ein gewisses Brandrisiko bei Schrott die Offenlegung der eigenen jüngeren Brandhistorie entbehrlich machte. Auch das Fehlen detaillierter jährlicher Fragebögen bedeutete keinen Verzicht der Versicherer auf diese Offenlegung.

Analyse: Die operative Lehre reicht über die Versicherungsanzeige hinaus. Ein Brand, Rauch, Hotspot, eine Kontamination oder eine zurückgewiesene Partie sollte eine gesicherte, durchsuchbare Vorfallsakte auslösen und nicht nur lokal abgeschlossen werden. Sie sollte Partie, Phase, Schiff und Laderaum, Datum und Ort benennen; zeitnahe Fotos, Erklärungen, Lade- und Löschbesichtigungen, gegebenenfalls Proben, Proteste des Kapitäns, Terminalunterlagen sowie Berichte der Feuerwehr oder Auftragnehmer bewahren; und Eindämmung, Entfernung, Separierung und Korrekturmaßnahmen dokumentieren. Auch ist festzuhalten, ob ein Anspruch entstand: „kein Anspruch“ bedeutet nicht „keine Relevanz für das Underwriting“.

Für Charterer, Eigentümer und P&I-Interessen liegt die praktische Kontrolle in einem Eskalationsprozess, der Schaden-, Handels- und Terminalteams vor Verlängerungen und neuen Reisen mit Versicherern und Maklern verbindet.

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