Der IMO-Unterausschuss für die Beförderung von Ladungen und Containern (CCC 12) hat auf seiner Sitzung in London vom 14. bis 18. September 2026 den Entwurf einer Überarbeitung der vorläufigen Leitlinien für die Sicherheit von Schiffen mit Methyl-/Ethylalkohol als Brennstoff, MSC.1/Circ.1621, abgeschlossen. Lloyd’s Register und Bureau Veritas berichten, dass der überarbeitete Text der 113. Sitzung des Maritime Safety Committee, die für Juni 2027 erwartet wird, zur formellen Genehmigung vorgelegt werden soll.

Das Ergebnis ist für Reeder, Betreiber und technische Manager mit Methanol oder Ethanol als Schiffsbrennstoff wesentlich. Nach Angaben von Lloyd’s Register enthält die Überarbeitung umfassende technische Änderungen zu Toxizität, Bunkern, Brandschutz, Betrieb und Personenschutz. Bureau Veritas berichtet ebenfalls, dass die Überarbeitung auf während der Anwendung gewonnener Betriebserfahrung beruht. Der Beschluss des Unterausschusses schafft noch keine neue verbindliche Vorschrift: Die Leitlinien bleiben bis zum Tätigwerden des MSC vorläufig. Der fertiggestellte Entwurf ist jedoch der deutlichste derzeit verfügbare Hinweis auf Sicherheitsanforderungen, die Neubauspezifikationen, Umbauprojekte, Bordverfahren und Prüfprozesse beeinflussen dürften.

CCC 12 brachte außerdem Arbeiten zu Systemen für CO₂-Abscheidung und -Speicherung an Bord voran. Die weitere Entwicklung von Leitlinien für Ölbrennstoffe mit niedrigem Flammpunkt sowie bestimmte IGF-Code-Themen wurde an eine Korrespondenzgruppe verwiesen. Damit bleibt die Regelentwicklung für alternative Brennstoffe nach Brennstoffart und Technologie unterschiedlich.

**Warum dies wichtig ist:** Methanolbetriebene Tonnage geht von der Planung in den Betrieb über. Reeder und Manager sollten Brennstoffhandbücher, Bunkerpläne, Notfallverfahren, Kompetenzmatrizen, persönliche Schutzausrüstung und Terminal-Schnittstellen mit der Richtung des Entwurfs abgleichen, sobald ein maßgeblicher Text vorliegt. Die unmittelbare Folge ist Vorbereitung, nicht rückwirkende Erfüllung noch nicht genehmigter Vorgaben.

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