Die brasilianische Nationale Agentur für Wasserstraßenverkehr (ANTAQ) teilte am 15. September mit, dass Schifffahrtsunternehmen im Amazonasgebiet vor der Erhebung eines Low Water Surcharge (LWS), in Brasilien „Taxa de Seca“ genannt, eine regulatorische Genehmigung benötigen. Die Maßnahme wurde im Amtsblatt der Union veröffentlicht und verändert die bisherige praktische Lage, in der eine vorherige Mitteilung allein der Erhebung des Zuschlags vorausgehen konnte.

Nach dem neuen Verfahren muss das Unternehmen ANTAQ mindestens 30 Tage im Voraus unterrichten und technische, betriebliche und wirtschaftliche Nachweise vorlegen. Der Antrag muss hydrologische Bedingungen mit konkreten betrieblichen Folgen verknüpfen, etwa mit verringerter Ladekapazität, Navigationsbeschränkungen oder Mehrkosten, und den vorgeschlagenen Betrag erläutern. ANTAQ kann den Zuschlag genehmigen, unter Auflagen genehmigen oder nicht genehmigen. Die Agentur kann ihre Entscheidung auch überprüfen, wenn sich Fluss- oder Betriebsbedingungen ändern, und will später beurteilen, ob die prognostizierten Auswirkungen und Kosten tatsächlich eingetreten sind.

Das Regelwerk enthält begrenzte Möglichkeiten einer stillschweigenden Genehmigung. Laut ANTAQ kann diese nach Ablauf der 30-tägigen Entscheidungsfrist eintreten, sofern die Mitteilung hinreichend dokumentiert ist; Zeiten für Nachforderungen zusätzlicher Informationen werden nicht mitgerechnet. Eine stillschweigende Genehmigung kann auch früher erfolgen, wenn ANTAQ eine relevante hydrologische oder betriebliche Lage anerkennt. Für 2026 gilt als genannter Bezug ein offizieller Wasserstand des Rio Negro am Hafen Manaus von 17,7 Metern oder darunter. Bereits 2026 eingereichte und an diesen Schwellenwert geknüpfte Zuschlagsanzeigen können eine vorläufige Übergangsgenehmigung erhalten, die überprüft werden kann.

Die Maßnahme ist weder eine Begrenzung von Frachtraten noch ein Verbot von Niedrigwasserzuschlägen. ANTAQ betont ausdrücklich, dass für den Wassertransport weiterhin Preisbildungsfreiheit gilt. Der Eingriff schafft jedoch eine vorherige Beweisprüfung, mit der festgestellt werden soll, ob eine außerordentliche Belastung in einem nachweisbaren technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der geltend gemachten Störung steht. Die Agentur erklärte, dass die zuvor von Betreibern vorgelegten Angaben die behaupteten außergewöhnlichen Kosten im Allgemeinen nicht mit dem erforderlichen Detailgrad belegt hätten.

**Warum dies wichtig ist:** Für Ladungsinteressen, Befrachter und Versicherer sollte ein LWS nicht mehr lediglich als automatisch fällige saisonale Position in Amazonas-bezogenen Verträgen oder Rechnungen behandelt werden. Beteiligte sollten Carrier-Mitteilungen, ANTAQ-Anträge oder Genehmigungen, hydrologische Daten, erklärte Ladungsbeschränkungen, Reiseanweisungen und die dokumentierte Grundlage für Mehrkosten aufbewahren. Betreiber sollten kommerzielle Bekanntmachungen, Buchungsbedingungen und Kundenkommunikation am regulatorischen Status des Zuschlags ausrichten. Die Regel erhöht außerdem den Wert zeitnaher Nachweise, wenn Niedrigwasser Tiefgang, Ladepläne, den Einsatz von Leichtern, Umladungen oder Liefertermine beeinflusst. Sie beseitigt nicht das Navigierbarkeitsrisiko: ANTAQs frühere Vorsorgearbeit nennt extreme hydrologische Ereignisse als mögliche Ursache für Störungen des Güterverkehrs, von Hafenbetrieben und der regionalen Versorgungskontinuität. ([gov.br](https://www.gov.br/antaq/pt-br/noticias/2026/antaq-reforca-controle-sobre-cobranca-da-taxa-de-seca-na-regiao-amazonica/))

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