Hugh K. Leatherman Terminal, an dem SC Ports den Containerbetrieb ab dem 1. August 2026 pausieren wollte.
South Carolina Ports (SC Ports) teilte mit, dass der Containerbetrieb am Hugh K. Leatherman Terminal ab dem **1. August 2026** pausieren und auf die Terminals Wando Welch und North Charleston im Hafen von Charleston konzentriert werden solle. Die Hafenbehörde kündigte die Maßnahme am 25. Juni als kurzfristige Entscheidung angesichts von Belastungen der Branche, unsicheren Handelsprognosen und gedämpften Mengen an. Nach Angaben von SC Ports verfügen die beiden aufnehmenden Terminals über ausreichende Kapazität für aktuelle Mengen und kurzfristiges Wachstum.
Der Stichtag 1. August ist inzwischen verstrichen. In den für dieses Briefing geprüften offiziellen und unabhängigen Unterlagen fand sich keine gesonderte Mitteilung von SC Ports, welche die vollständige Umsetzung der Verlagerung bestätigt oder ein Enddatum der Pause nennt. Für einzelne Anläufe und Ladungsbewegungen sind deshalb Weisungen von Carrier, Terminal und Agent maßgeblich, nicht allein die ursprüngliche Ankündigung.
Unabhängige lokale Berichte erklärten, die Stilllegung solle bis 1. August abgeschlossen sein und auf unbestimmte Zeit gelten. Demnach nutzten fünf wöchentliche Anläufe der Mediterranean Shipping Company Leatherman; ein Dienst solle wegen schwächerer Handelsvolumina entfallen, die übrigen Anläufe sollten nach North Charleston oder Wando Welch wechseln. Die Mitteilung von SC Ports nennt keine konkreten Dienste, Liegeplätze oder Annahmeschlüsse.
**Warum dies relevant ist:** Es handelt sich um eine wesentliche Änderung einer US-Ostküsten-Hafenrotation, nicht um einen nachgewiesenen hafenumfassenden Stillstand. Die Bündelung auf zwei Terminals kann Liegefenster, Annahmeprozesse, Leercontainerströme, Gate-Verkehre, Bahndrayage und Containerverfügbarkeit verändern. Sie kann zudem zu vorübergehenden Mengenspitzen führen. Keine der geprüften verifizierten Quellen belegt tatsächliche Staus, Schiffsverspätungen oder Ladungsstörungen nach dem 1. August; diese Risiken hängen von Umsetzung und Nachfrage ab.
Reeder, Charterer und Betreiber sollten vor der endgültigen ETA-Meldung das zugewiesene Terminal, Lotsen- und Anlegereihenfolge, Dokumentation, Stauplanfolgen und terminalspezifische Vorgaben bestätigen. Ladungsinteressen sollten Annahme- und Auslieferorte, Annahmeschlüsse, Freistellungszeiten, Bahn- und Lkw-Übergaben sowie Leercontainer-Rückgaben erneut prüfen. P&I- und Schadensteams sollten zeitgestempelte Mitteilungen, Interchange-Nachweise, Siegeldaten und Zustandsbelege sichern, wenn eine ungeplante Terminalverlagerung Obhut, Verzögerung oder Lieferzusagen berührt.
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