Illustratives Bild: Hafenstaatkontrollinspektion auf einem Handelsschiff im Hafen.

**Verifizierte Fakten**

Die britische Maritime and Coastguard Agency (MCA) hat die Marine Guidance Note MGN 711 am 22. Juli 2026 finalisiert. Die Leitlinie begleitet die Merchant Shipping (Port State Control) Regulations 2026 (SI 2026/563), setzt das Pariser Memorandum of Understanding über die Hafenstaatkontrolle (Paris MoU) im Vereinigten Königreich um und ersetzt MSN 1832(M) Amendment 1.

Das Regelwerk gilt für ausländisch beflaggte Seeschiffe und deren Besatzungen, die britische Häfen oder unter Hafenhoheit stehende Liegeplätze anlaufen und dabei eine Schiff-Hafen-Schnittstelle besteht. Es gilt nicht für britische Schiffe, Fischereifahrzeuge, Kriegsschiffe, Marinehilfsschiffe, primitive Holzschiffe, ausländische staatliche nichtgewerbliche Schiffe oder Sportboote.

MGN 711 bestätigt, dass Schiffe ein hohes, mittleres oder niedriges Risikoprofil erhalten, das täglich neu berechnet wird. Berücksichtigt werden unter anderem Schiffstyp und -alter, Flaggenleistung, Leistung der anerkannten Organisation und des Unternehmens sowie in den vorangegangenen 36 Monaten registrierte Mängel und Festhaltungen. Das Profil bestimmt Priorität, Häufigkeit und Umfang der Inspektion. Die regelmäßigen Intervalle betragen sechs Monate für Hochrisikoschiffe, 12 Monate für Schiffe mit Standardrisiko und 36 Monate für Schiffe mit niedrigem Risiko.

Erweiterte Inspektionen gelten für Hochrisikoschiffe sowie in vorgeschriebenen Intervallen für Gas-, Öl- und Chemikalientanker, Massengutfrachter und Fahrgastschiffe, die älter als 12 Jahre sind. Ein für eine erweiterte Inspektion ausgewähltes Schiff muss im Hafen oder auf Reede bleiben, bis diese abgeschlossen ist. Werden Mängel festgestellt, die eindeutig eine Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt darstellen, kann die MCA das Schiff festhalten oder den betreffenden Betrieb einstellen.

Die Leitlinie bekräftigt ferner, dass wiederholte Festhaltungen zu einer Zugangsverweigerung für Häfen und Liegeplätze im Vereinigten Königreich und bei anderen Paris-MoU-Mitgliedern führen können. Ein Wechsel von Eigner oder Flagge nach einer Zugangsverweigerung ändert deren Bedingungen nicht; wiederholte Fälle können einen dauerhaften Ausschluss nach sich ziehen. Britische Lotsen und Hafenbehörden müssen erkennbare Sicherheits- oder Umweltanomalien melden. Hafenbehörden sollen die tatsächlichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten ausländischer Schiffe innerhalb von 72 Stunden übermitteln.

**Warum dies wichtig ist**

Die endgültige Leitlinie bündelt die operative Nachweiskette, die das Inspektionsrisiko eines Schiffs in der gesamten Paris-MoU-Region beeinflussen kann. Eigner, Manager und Charterer sollten vor britischen Anläufen sicherstellen, dass Schiffsunterlagen, gesetzliche und Klassendokumentation, Nachweise über die Beseitigung von Mängeln, Besatzungszeugnisse und betriebliche Standards prüfungsbereit sind. Bei älteren Tankern und Bulkschiffen sollte die Liegeplatzplanung eine mögliche Verzögerung durch eine erweiterte Inspektion berücksichtigen.

P&I-, Ladungs- und Schadeninteressen sollten Berichte von Lotsen oder über Hafenanomalien sowie Zeitangaben zu Hafenanläufen als potenziell wichtige zeitnahe Unterlagen nach einem Ereignis, einem Verschmutzungsvorwurf, einer Ladungsverzögerung oder einer Festhaltung behandeln. Nach Angaben des Paris MoU können die Unternehmensleistung und Inspektionsergebnisse von Schwesterschiffen unter derselben ISM-Gesellschaft das Risikoprofil beeinflussen. Dies erhöht die Bedeutung flottenweiter Abhilfemaßnahmen.

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